Mit den Rentenleistungen für Ihr Kind erhalten Sie dauerhaft Unterstützung, wo die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht.
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Im Bereich der Kinderabsicherung nimmt die Kinderinvaliditätsversicherungen einen besonderen Platz ein. Sie kann schon ab der 6ten Lebenswoche abgeschlossen werden und leistet wenn das Kind durch Unfall oder Krankheit wie bspw. Epilepsie, Krampfleiden oder auch Entwicklungsstörungen schwer beeinträchtigt wird. Diese Absicherung sollte also so früh wie möglich gewählt werden.
Mit den Rentenleistungen für Ihr Kind erhalten Sie dauerhaft Unterstützung, wo die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht.
Ihr Kind ist auch bei schweren Krankheiten abgesichert, der häufigsten Ursache für Kinderinvalidität.
Erfahrene Kooperationspartner beraten Sie und Ihre Familie in allen medizinischen, schulischen und sozialen Fragen.
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Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ist Ihre Familie im Falle schwerer Krankheit oder Unfall Ihres Kindes finanziell abgesichert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kinderunfallversicherung ist ihr Kind damit auch bei Krankheiten versichert, der häufigsten Ursache für Kinderinvalidität. Entwicklungsstörungen, Diabetes, Epilepsie oder Tumorerkrankungen können jedes Kind treffen – eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt bereits ab 50% GdB (Grad der Behinderung) eine lebenslange Rente an Sie oder Ihr Kind aus. |
Zusätzlich zur finanziellen Absicherung leistet die Kinderinvaliditätsversicherung aber auch der sozialen Zukunft Ihres Kindes Beistand, sofern Sie das wünschen. Erfahrene Kooperationspartner beraten Sie und Ihre Familie, wie die medizinischen, schulischen und sozialen Auswirkungen der Krankheit oder des Unfalls so gering und erträglich wie möglich gestaltet werden können. Mit einer guten Unterstützung bei Fragen zur Therapie und Rehabilitation können Ihr Kind und Sie bestmöglich an der Gesellschaft teilhaben und ein möglichst lebenswertes, selbstbestimmtes Leben führen. | ![]() |
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Da bei der Antragsstellung für eine Kinderinvaliditätsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich diesen Schutz abzuschließen. Am besten ab der 6ten Lebenswoche des Nachwuchses. Das ist bei den meisten Versicherungen der früheste Versicherungsbeginn. Bei der Höhe der monatlichen Rente empfehlen wir mindestens 1.200 € abzusichern. Im Fall der Fälle muss das Kind ein Leben lang mit dieser Versorgung auskommen. Die gesetzlichen Absicherungen reichen bei Weitem nicht aus um eine ordentlichen Lebensstandard zu erzielen sondern stellen eher eine Grundversorgung dar. |
Und hier finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen und Leistungen:
Mitversichert sind zusätzlich:
Hier sind einige Leistungsbeispiele. Bitte anklicken um den Inhalt zu öffnen.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 2 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 7 Monate
Durch einen Hirnschaden entwickelte sich bei der Tochter des Versicherten eine globale Entwicklungsstörung. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Auch in diesem Fall wurde im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Die Eltern wenden sich immer wieder mit konkreten Fragestellungen an ReIntra und nehmen die Anregungen/Empfehlungen gerne an. Es besteht mittlerweile ein Vertrauensverhältnis. Beispielsweise wurde die Familie bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises sowie der Pflegeeinstufung unterstützt.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 258.764 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 1 Jahr 1 Monat
Die Tochter des Versicherungsnehmers ist an einem Krampfleiden erkrankt, das auch zu erheblichen Entwicklungsstörungen führt. Neben den Krampfanfällen fehlt insbesondere die Sprachentwicklung. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Außerdem hat die Versicherung dem Versicherungsnehmer im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management- Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 725.941 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 11 Monate
Der Sohn des Versicherungsnehmers leidet an einer BNS-Epilepsie (auch West-Syndrom genannt). Diese Erkrankung bewirkt ein statomotorisches und psychomotorisches Defizit mit der Folge, dass der Sohn sich weder aufrichten noch die Extremitäten anheben kann. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seinen Sohn die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitrags-freistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes des Versicherungsnehmers. Der Versicherer hat im Rahmen der versicherten
Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Nach Prüfung konnte ReIntra zunächst feststellen, dass sich das Kind in der bestmöglichen sozialen und medizinischen Behandlung befindet. ReIntra wird weiterhin nach Bedarf immer wieder tätig.
Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 674.654 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 3 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 2 Jahre 10 Monate
Der Sohn der Versicherungsnehmerin leidet an Diabetes mellitus Typ I. Die Versicherungsnehmerin erhält von der Versicherung für ihren Sohn die vereinbarte Monatsrente von 885 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes der Versicherungsnehmerin. Außerdem hat die Versicherung der Versicherungsnehmerin im Rahmen der versicherten Rehabilitations- Management-Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.
Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 461.594 EUR.
• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 5 ½ Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 3 Jahre
Die Tochter der Versicherungsnehmerin leidet an einem bösartigen Hirntumor. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält die Versicherungsnehmerin von der Versicherung für ihre Tochter die vereinbarte Monatsrente von 555 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter der Versicherungsnehmerin. Im Versicherungsschutz sind Rehabilitations- Management-Leistungen enthalten. Daher hat die Versicherung die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt.
Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 248.200 EUR.
An dieser Grafik kann man erkennen, welche Erkankungen zu einem Leistungsfall geführt haben. |
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Der Versicherungsschutz endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 30. Lebensjahr vollendet. Sollte es zu einem Leistungsfall während dieser Zeit kommen, so wird die vereinbarte Rente ein Leben lang an das Kind ausgezahlt.
Der Vertrag ist nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit kündbar und das sogar ohne Einhaltung einer Frist.
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist unserer Meinung nach die beste Absicherung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Sie bietet als einzigste Versicherung den nötigen finanziellen Schutz bei schweren Krankheiten. Besonders das Bedingungswerk des Tarifes KISS der Barmenia besticht mit absoluter Klarheit.
Es ist sehr wichtig diese Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, damit etwaige Entwicklungsstörungen oder noch unentdeckte Krankeiten beim Kind mitversichert sind.
Sobald das Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Wechsel in eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Berechnen Sie in wenigen Schritten die Absicherung